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VORSORGEVOLLMACHT

Durch die Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt. Sie kann dann für den Vollmachtgeber tätig werden, wenn er seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.

Können sich nicht Angehörige kümmern? Rein rechtlich haben die Angehörigen überhaupt keine Befugnisse. Die Befugnis, für einen Angehörigen Entscheidungen treffen zu können, ergibt sich nicht aus der Stellung als Verwandter, sondern aus einer Vollmacht oder einer amtlich bestellten Betreuung.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht einer Betreuung vorzuziehen? Man sucht den Bevollmächtigten selbst aus, man ist sich demnach sicher, dass es sich um eine Vertrauensperson handelt. Man kann den Bevollmächtigten auch jederzeit entlassen, indem man ihm die Vollmacht wieder entzieht. Man kann die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken oder mehrere Bevollmächtigte bestimmen.

Grundsätzlich ist die Vorsorgevollmacht formfrei. Aus Beweisgründen sollte sie aber auf jeden Fall schriftlich abgefasst und unterschrieben werden. Soll der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte vornehmen können, muss die Vollmacht allerdings notariell beurkundet werden.

Es kann sich empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Verfügung juristisch in Ordnung und auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Durch die Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt. Sie kann dann für den Vollmachtgeber tätig werden, wenn er seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann.

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